Außergerichtliches Mahnverfahren
Das Inkassounternehmen versucht zunächst, die Forderungen durch ein außergerichtliches Mahnverfahren durchzusetzen. Für diese Phase gibt es unterschiedliche Maßnahmen, die den Schuldner schnell und effektiv zur Zahlung bewegen sollen. Der außergerichtliche Forderungseinzug versucht mit psychologischer Taktik, jedoch ohne Drohung oder Einschüchterung, die Ziele des Kunden durchzusetzen. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- Versenden von Mahnschreiben
- Telefon-Inkasso
- Abgleich und Vervollständigung der Schuldnerdaten
- Bonitätsprüfung
- kontinuierliche persönliche Kontaktaufnahme zum Schuldner
Ein seriöses Inkassounternehmen führt als ersten Schritt immer eine Schlüssigkeitsprüfung durch. Dabei prüft der Dienstleister die Forderung auf Berechtigung, um sich und seinen Auftraggeber für ein etwaiges Gerichtsverfahren abzusichern. Stellt sich am Ende heraus, dass die Forderung nicht legitim war, muss der Gläubiger die entstandenen Kosten selbst tragen.
Im Idealfall begleicht der Schuldner infolge einer oder mehrerer dieser Maßnahmen den ausstehenden Betrag. Er trägt zusätzlich die entstandenen Mahn- und Inkassogebühren, da er durch Nichtzahlen in Verzug geraten ist und damit den Verzugsschaden ausgleichen muss. Es kann auch eine alternative Zahlungsmethode, wie zum Beispiel eine Zahlung auf Raten, ausgehandelt werden.
Alle Informationen zum außergerichtlichen Mahnverfahren finden Sie hier.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zeigen die außergerichtlichen Maßnahmen keinen Erfolg, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dies geschieht durch Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht. Der gerichtliche Mahnbescheid ist die Voraussetzung für den späteren Erlass eines Vollstreckungsbescheids und der Pfändung. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kommt es zur Zwangsvollstreckung. Widerspricht er dem Bescheid, wird das Mahnverfahren unter Umständen zu einem Klageverfahren.

Nachgerichtliches Inkassoverfahren
Das nachgerichtliche Inkassoverfahren setzt ein, wenn schon ein Vollstreckungstitel vorliegt und damit die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung besteht. Das Inkassounternehmen versucht ein letztes Mal, sich persönlich an den Schuldner zu wenden, um ihn zur Zahlung zu bewegen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, ist der Weg frei zur Zwangsvollstreckung.
Überwachungsverfahren
Beim Überwachungsinkasso werden erfolglos vollstreckte, also bereits titulierte Forderungen, vom Inkassounternehmen in ein langfristiges Überwachungssystem aufgenommen. Die finanzielle Lage des Schuldners könnte sich nach einiger Zeit verbessern, dies kann unter Umständen aber viele Jahre dauern. Manche Dienstleister übernehmen diese Überwachung sogar für mehrere Jahrzehnte und stellen so sicher, dass Sie Ihre Forderung geltend machen können, sobald der Schuldner liquide ist.
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