Wenn Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, ist das nicht gleichbedeutend mit dem Gang vor Gericht. Die Dienstleister versuchen zunächst, den Schuldner durch ein effizientes Forderungsmanagement zur Zahlung zu bewegen oder außergerichtlich eine alternative Zahlungsmethode zu finden. Bleiben alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos, bleibt oft nur ein Weg: das gerichtliche Mahnverfahren. Um das Verfahren einzuleiten, muss zunächst ein Antrag auf Mahnbescheid gestellt werden.
Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid macht ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Schuldner amtlich geltend. Der Gläubiger stellt einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht. Wird diesem Antrag zugestimmt, bekommt der Schuldner den Mahnbescheid über den offiziellen Postweg zugestellt und das Mahnverfahren gilt damit als eröffnet. Gleichzeitig mit dem Mahnbescheid erhält der Schuldner eine Kostenrechnung mit allen angefallenen Kosten und Mahngebühren.
Der gesetzliche Mahnbescheid hat im Grunde zwei wichtige Funktionen:
Der Antrag kann ohne anwaltliche Hilfe gestellt werden, sprich von jeder Privatperson. Bei komplizierten Sachverhalten wird jedoch empfohlen, sich rechtlichen Rat zu suchen. Ein Inkassoanwalt kann Sie fachkundig und kompetent beraten und unter Umständen auch im späteren Verfahren, sollte der Schuldner Widerspruch einlegen, als Rechtsbeistand auftreten. Grundsätzlich kann der Bescheid auf folgenden Wegen beantragt werden:
Mahnbescheide können ausschließlich auf den vorgesehenen Vordrucken beantragt werden, da das Verfahren maschinell angefertigt wird. Die Vordrucke erhalten Sie im Bürofachhandel. Der Mahnantrag umfasst in der Regel vier Seiten, wobei die letzten beiden lediglich Ausfüllhinweise beinhalten. Folgende Daten und Informationen sollten Sie griffbereit haben:
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürzter Prozess für unstrittige Sachlagen. Das Mahngericht prüft den Antrag deshalb lediglich auf formale Richtigkeit. Ob die Forderung gerechtfertigt ist, wird zu diesem Zeitpunkt nicht kontrolliert. Ziel des Mahnverfahrens ist es, einen langwierigen Zivilprozess zu umgehen. Weitere Informationen zum genauen Ablauf finden Sie hier.
Es gibt mittlerweile auch die Möglichkeit, den Mahnantrag im Internet zu stellen. Auf www.online-mahnantrag.de findet man den entsprechenden Service des deutschen Mahngerichts. Die interaktive Anwendung leitet den Nutzer Schritt für Schritt durch das Formular. Alle Angaben werden dabei automatisch einer umfangreichen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Im Anschluss stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Ausdruck auf Papier:
Sie benötigen eine aktuelle Version des Adobe Readers sowie einen Drucker.
Versand via Internet:
Um die Anträge auch online versenden zu können, benötigen Sie eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät.
Wurde dem Antrag stattgegeben und der Mahnbescheid postalisch zugestellt, muss der Empfänger reagieren. Innerhalb einer 14-tägigen Frist kann er nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Tut er dies nicht, kann der Gläubiger innerhalb von sechs Monaten den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Vollstreckungsbescheid
Hierbei handelt es sich um einen gerichtlichen Schuldtitel oder Vollstreckungstitel. Die darin titulierte Forderung behält für 30 Jahre ihre Gültigkeit. Der Vollstreckungstitel berechtigt zu Pfändungsmaßnahmen (Lohnpfändung, Kontopfändung, Besuch des Gerichtsvollziehers und Eidesstattliche Versicherung).
Legt der Schuldner schriftlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das einfache Mahnverfahren unterbrochen. Entscheidet sich der Gläubiger für die Durchführung eines streitigen Verfahrens, wird bei Widerspruch eine Klage an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Lesen Sie weiter, wie ein außergerichtliches Mahnverfahren abläuft.
Ein seriöser und erfahrener Inkassodienstleister kann Sie zu allen Fragen rund ums Mahnverfahren ausführlich beraten. Inkassounternehmen führen schon im Vorlauf eine gewissenhafte Bonitätsprüfung durch und versuchen – entgegen dem schlechten Ruf der Branche – die beste Lösung für Gläubiger und Schuldner zu finden.
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