Wenn Kunden für erbrachte Leistungen nicht zahlen, ist dies für viele Unternehmen ein Ärgernis. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen können große Zahlungsrückstände der Kunden nicht problemlos aufgefangen werden und führen teilweise sogar zur Unternehmensinsolvenz.
Das Eintreiben der Schulden gestaltet sich aufwendig: Der Gläubiger muss den Schuldner immer wieder mittels Briefen und Telefonanrufen an seine Zahlungspflicht erinnern. Inkassounternehmen übernehmen diese Aufgabe für die Gläubiger. Sie erheben im Mahnungsprozess Gebühren, um diese Arbeit zu finanzieren.
Ein Mahnprozess beginnt in der Regel mit einer Zahlungserinnerung oder Mahnung. Erst mit dem Erhalt der ersten Mahnung gerät der Schuldner juristisch gesehen in Zahlungsverzug und es können Gebühren erhoben werden. Die erste Zahlungserinnerung ist also in der Regel kostenlos. In einigen Ausnahmefällen kann der Schuldner jedoch schon vor der ersten Mahnung in Zahlungsverzug geraten.
Wenn die Leistung zu einem bestimmten Kalenderdatum bezahlt werden musste, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sobald dieses Datum verstrichen ist. Im Folgenden finden Sie einige Formulierungen, die zu solch einem Zahlungsverzug führen:
Dies gilt auch, wenn der Zahlung ein bestimmtes Ereignis vorausgehen muss, zum Beispiel der Erhalt der Ware oder eine Dienstleistung: „Zahlbar bis 14 Tage nach Registrierung in unserem Online-Portal“.
In all diesen Fällen kann schon die erste Mahnung, die ein Schuldner erhält, Mahngebühren enthalten.
Versäumte Zahlungen führen zu einem Verzugsschaden. Das bedeutet: Sobald ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät, entsteht dem Gläubiger ein finanzieller Schaden. Die Inkassogebühren sollen als eine Art Schadensersatz diesen Schaden ausgleichen. Falls keine der oben aufgezählten Ausnahmen zutrifft, muss dem Erheben von Inkassogebühren stets eine kostenlose erste Mahnung vorausgehen.
Im Oktober 2013 wurde gesetzlich entschieden, dass sich die Berechnung von Inkassokosten durch registrierte Inkassodienstleister nach den Vergütungssätzen von Anwälten richten muss (§ 4 Abs. 5 RDGEG). Auch die einzelnen berechneten Gebühren sind der Höhe nach den Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts nachzuempfinden.
Die Gesamtforderung wird nach § 31b RVG als Streitwert betrachtet. Einigen sich die beteiligten Parteien auf eine Zahlungsvereinbarung, zum Beispiel in Form von Ratenzahlung oder Abfindungszahlungen, können jedoch nur 20 Prozent der Hauptforderung als Streitwert angesetzt werden. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht von üblichen Inkassogebühren, geordnet nach der entsprechenden Geldforderung.
Geldforderung | übliche Inkassogebühren |
---|---|
bis zu 1.000 € | 13, 50 € |
bis zu 1.500 € | 24, 00 € |
bis zu 2.000 € | 34,50 € |
bis zu 3.000 € | 60,30 € |
bis zu 4.000 € | 75,60 € |
bis zu 5.000 € | 90,90 € |
bis zu 10.000 € | 167,40 € |
Im Internet können Sie auf Inkassorechnern nachprüfen, was proportional zum Forderungsbetrag vom Inkassounternehmen maximal in Rechnung gestellt werden darf.
Das Umlegen von Inkassogebühren auf den Schuldner ist juristisch umstritten. In vielen Gerichtsurteilen wurden dem Schuldner nur sehr geringe Anteile an den Inkassogebühren zugesprochen (ca. ein bis zehn Euro). Den Rest musste in der Regel der Gläubiger selbst tragen. Nach aktueller Rechtsprechung (Stand: Juli 2014) sind folgende Auslagen von Inkassobüros erstattungsfähig bzw. nicht erstattungsfähig.
erstattungsfähige Auslagen | nicht erstattungsfähige Auslagen |
---|---|
vom Rechtsanwalt/Inkassounternehmen verauslagte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten | Miete für die Büroräume des Inkassobüros |
Aktenversendungspauschale | Personalkosten des Inkassounternehmens |
gezielte Recherchekosten in einer juristischen Datenbank | Kosten für Hard- und Software |
Kosten für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners | Kosten für relevante Literatur |
Detektivkosten | Grundgebühren für rechtliche Recherche, z. B. Mitgliedsbeiträge |
Kosten für Registerauskünfte | Grundgebühren für Telekommunikation |
Kosten für die Übersetzungen | Mitgliedsbeiträge bei einer Kreditauskunft |
Besuch durch einen externen Außendienst | Kosten für Büromaterial |
allgemeine Fahrtkosten | |
Porto für die eigene Rechnung |
Die Inkassobranche hat bei vielen Menschen einen schlechten Ruf. Darum ist es gerade bei Inkassounternehmen wichtig, sich für einen seriösen Anbieter zu entscheiden. Nutzen Sie den Service von Aroundoffice: Wir vermitteln Ihnen bis zu drei Angebote von Inkassounternehmen aus Ihrer Nähe. Alle von uns vermittelten Inkassounternehmen wurden auf Erfahrung, Seriosität und Bonität geprüft.