Mahngebühren dürfen erst erhoben werden, wenn ein Schuldner in Zahlungsverzug ist. Um den Zahlungsverzug rechtsgültig zu machen, ist es notwendig, dass auf der Rechnung eine konkrete Zahlungsfrist... weiterlesen
Die titulierte Forderung steht am Ende eines gerichtlichen Mahnverfahrens und ist ein Mittel zur Schuldeneintreibung. Die Aufnahme beziehungsweise der Erlass eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder -bescheids reichen allerdings noch nicht für eine titulierte Forderung aus. Erst wenn der Schuldner beim Gerichtsverfahren offiziell zur Zahlung verurteilt wurde, ist die titulierte Forderung richterlich bestätigt und rechtskräftig. Die Erwirkung ist daher für den Gläubiger auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden, da die entsprechenden Kosten für das Verfahren aufgebracht werden müssen. Besonders bei umfangreicheren Forderungen zahlt sich der gerichtliche Weg aber in den meisten Fällen aus.
Gläubigern bietet die titulierte Forderung beim nachgerichtlichen Forderungseinzug einige Vorteile zur Erwirkung des ausstehenden Betrages. Der größte Vorteil ist sicher die zeitliche Ausdehnung des Forderungsanspruchs. Die Verjährungsfrist wird im Rahmen der titulierten Forderung auf 30 Jahre erweitert.
Verlängerte Verjährungsfrist bei titulierten Forderungen
Der Gläubiger hat also, selbst wenn das Säumnis durch einen Gerichtsvollzieher nicht eingetrieben werden kann, auch nach Jahren noch die Möglichkeit, an sein Geld zu kommen, sofern der Schuldner doch zahlen kann. Nach dem Ablauf der Frist von 30 Jahren verjährt der Anspruch des Gläubigers.
Tipp der Redaktion
Für die Eintreibung empfiehlt es sich, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Dieser überprüft, falls nötig über den gesamten Zeitraum, in regelmäßigen Abständen die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Forderung kann so auch stückweise eingetrieben und an den Gläubiger weitergeleitet werden. Dieser muss sich dann nicht weiter mit dem Forderungsfall beschäftigen.
Auch der Verkauf der Forderung ist besonders mit einer titulierten Forderung für den Gläubiger unkomplizierter, da sie dem Käufer eine lange Frist und eine sichere Grundlage bieten, den Forderungsbetrag einzutreiben.
Mit der Eintreibung einer gerichtlich titulierten Forderung können Sie auch ein Inkassounternehmen beauftragen. Dieses kümmert sich dann um alle anfallenden Handgriffe rund um den Einzug der Forderung wie beispielsweise die regelmäßige Überprüfung der finanziellen Situation des Schuldners, die Weitergabe aktueller Informationen an den Auftraggeber, die Überwachung titulierter Forderungen bis zu 30 Jahren sowie die Übernahme des Kostenrisikos.
Inkassobeauftragung beim Titulierungsverfahren
Ein Inkassounternehmen bietet alle Leistungen der titulierten Forderungen aus einer Hand.
Häufig wird zwischen dem Auftraggeber und dem Inkassounternehmen eine sogenannte Erfolgsprovision vereinbart. Die Höhe der Provision ist nicht genau festgelegt und richtet sich danach, wie hoch die anfallenden Kostenrisiken, beispielsweise die Gebühren für Gerichtsvollzieher oder Gerichtskosten sind.
Der Weg zu einer titulierten Forderung muss zwar über ein häufig langwieriges und kostenintensives gerichtliches Mahnverfahren erfolgen, garantiert Gläubigern aber einen dauerhaften Anspruch auf ihre Forderung. Mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens erleichtern Sie sich die Eintreibung der Ausstände. Bei der Suche nach dem richtigen Inkassounternehmen in Ihrer Region hilft Ihnen Aroundoffice. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich bis zu drei Angebote an.
Mahngebühren dürfen erst erhoben werden, wenn ein Schuldner in Zahlungsverzug ist. Um den Zahlungsverzug rechtsgültig zu machen, ist es notwendig, dass auf der Rechnung eine konkrete Zahlungsfrist... weiterlesen