Was Sie beachten müssen!

Lohnabrechnung für Minijobs

Die als Minijobs bekannten 450 Euro-Jobs sind heute aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. In vielen Unternehmen sind die Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis eine feste Stütze im Geschäftsalltag. Für den Unternehmer selbst bedeutet die Lohnabrechnung für Minijobs unter Umständen jedoch einen erheblichen Mehraufwand. Hier kann eine Auslagerung der Lohnabrechnung für Minijobs eine sinnvolle und zeitsparende Alternative sein.