Leasing-Verträge werden zwischen einem Leasing-Geber und einem Leasing-Nehmer geschlossen. Der Leasing-Geber gewährt dem Leasing-Nehmer für einen festgelegten Zeitraum die Nutzungsrechte an einem Leasing-Gegenstand – in unserem Fall ist das ein Gabelstapler. Der Leasing-Nehmer entrichtet für die Nutzung monatliche Raten. Für die Vorgehensweise bei Vertragsende gibt es mehrere Möglichkeiten: die Rückgabe, den Erwerb, eine Verlängerung des bestehenden Vertrages oder einen Anschlussvertrag mit einem neuen Gerät.
Bisher gibt es keine gesetzliche Definition von Leasing, es bestehen jedoch verschiedene Leasing-Modelle bei der Vertragsgestaltung. Eine grundlegende Unterscheidung besteht zwischen Finanzierungsleasing (engl.: Finance-Leasing) und operativem Leasing (engl.: Operating-Leasing oder Operate Leasing).
Finanzierungsleasing
Operatives Leasing
In den meisten Fällen handelt es sich um ein Finanzierungsleasing. Dieses kann folgendermaßen ausgestaltet sein:
Vollamortisation
Vorteil ggü. Teilamortisation:
Nachteil ggü. Teilamortisation
Teilamortisation
Der Restwert wird im Vertrag festgehalten, trotzdem können z. B. technische Entwicklungen oder unkalkulierbare Abnutzungserscheinungen diese Summe unterwandern. Sodass der Restwert von dem vereinbarten Betrag zum Nachteil für den Leasing-Nehmer abweicht. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Der geschätzte Wert kann höher ausfallen. Inwieweit profitiert hier der Leasing-Nehmer? Halten Sie die Modalitäten so genau wie möglich in dem Vertrag fest.
Abgesehen von diesen Grundsatz-Regelungen, besteht Vertragsfreiheit: Laufzeit, Raten, der Umfang der gegenseitigen Verpflichtungen sind verhandelbar. Für die Laufzeit gilt ein Spielraum von 38 bis 86 Monaten bzw. 40 bis 90 % der AfA-Dauer, die für Gabelstapler bei 8 Jahren liegt. Geleast werden können sowohl Neu- als auch Gebrauchtstapler. Die Rate hängt von folgenden Faktoren ab:
Ein besonders interessanter Punkt: Die Leasing-Raten können Sie als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Leasing oder Miete?
Leasing ist vor allem für die mittel- und langfristige Nutzung empfehlenswert. Wissen Sie bereits im Voraus, dass Sie das Flurförderzeug nur für einen kurzen und absehbaren Zeitraum nutzen, informieren Sie sich über Miet-Angebote.
Gegenüber dem Direktkauf hat Leasing den Vorteil, dass Sie nicht unnötig viel Kapital auf einen Schlag binden: Finanzielle Mittel, die Sie woanders gewinnbringend investieren können. Gegenüber einer Miete, die für kurzfristige Einsätze sinnvoll sein kann, fehlt bei Leasing-Vereinbarungen der Reparatur- und Instandhaltungs-Full-Service. Weitere Vor- und auch Nachteile, die Sie gegeneinander abwägen können, lesen Sie im Folgenden:
Vorteile
Nachteile
Achten Sie bei Vertragsabschluss für einen geleasten Gabelstapler auf folgende Punkte und Sie sind auf der sicheren Seite:
1. Gabelstapler genau beschreibenHalten Sie den Einsatzbereich und technische Merkmale im Vertrag fest. |
2. Leasing-Dauer muss zu Ihren Anforderung passenKalkulieren Sie, wie lange der Stapler bei Ihnen benötigt wird. Informieren Sie sich über die Marktsituation und den Entwicklungsstand. Klären Sie die Nutzungsmöglichkeiten über den Leasingzeitraum hinaus und halten Sie diese im Vertrag fest. |
3. Höhe der Leasing-RateDie Leasing-Rate sollte Ihre monatlichen Belastungen nicht überschreiten. Denken Sie daran, dass ein Leasing-Vertrag nicht kündbar ist und Sie die Raten über mehrere Jahre tilgen müssen. |
4. Kosten für die InstandhaltungHandeln Sie einen Full-Service-Vertrag aus: D. h. die Wartungs- und Instandhaltungskosten sollten in den Raten berücksichtigt sein. So sind Sie im Ernstfall abgesichert. |
5. Laufzeit kalkulierenErrechnen Sie so genau wie möglich die Betriebszeit des Leasing-Staplers. Damit Sie nicht zu viel zahlen, denn die Betriebsstunden beeinflussen die Höhe der Raten. |
6. VersicherungAuch die Versicherung sollte über die Raten beglichen werden. Diese Beträge und die Höhe des Selbstbehaltes sind individuell verhandelbar. |
7. Wer nutzt den Stapler?Halten Sie das Nutzungsrecht im Vertrag fest: Beschränkt es sich auf eine oder mehrere Personen? Sollen Externe eine Nutzungsberechtigung haben? |
8. Einweisung durch den HändlerDer Leasing-Geber muss Ihnen vor der ersten Nutzung eine Einweisung am Stapler geben. Ob diese Einweisung kostenpflichtig ist, wäre zu klären. |
9. Bestimmung des RestwertesHaben Sie eine Teilamortisation vereinbart, fixieren Sie die Restbeträge. Außerdem regeln Sie den Fall, sollte bei einer Veräußerung des Staplers durch den Leasing-Geber nach Ende der Vertragslaufzeit ein Mehr- oder Mindererlös entstehen als der vereinbarte Restbetrag. |
10. Kündigung oder ÄnderungenHalten Sie die Umstände fest, unter denen eine vorzeitige Kündigung des Vertrages möglich ist und welche Kosten in diesem Fall auf Sie zukommen. Wie flexibel ist der Vertrag bei Änderungen, z. B. einem notwendigen Gerätetausch? |
Für Sie ist Leasing eine passende Alternative zum Direktkauf? Holen Sie sich verschiedene Angebote ein und vergleichen Sie die Konditionen miteinander. Aroundoffice unterstützt Sie bei der Suche geeigneter Händler aus Ihrer Region. So kommen die Angebote bequem zu Ihnen nach Hause. Sie brauchen sich nur noch zu entscheiden. So sparen Sie Zeit und Geld. Ist keines der Angebote für Sie interessant, bestehen keinerlei Verpflichtungen. Unser Service ist kostenlos und unverbindlich. Übrigens: Wir vermitteln auch Kauf- und Mietoptionen.
Bevor ich mich für den Kauf entschieden habe, wollte ich eine umfassende Beratung. Immerhin ist das kein günstiges Produkt. Käuferportal und der Service wirkten sehr seriös und das waren sie dann auch. Meine Anfrage wurde schnell bearbeitet und der Berater war auch sehr nett am Telefon. Super Dienstleistung!
Roland.Bauerfeind
Quelle: doyhoo.de
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Stefanie_König
Quelle: qype.com