Wertvolle Steuertipps

So können Sie als Unternehmen den Kaffeevollautomaten steuerlich absetzen

Undine Tackmann
17. Juni 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird der Kaffeevollautomat vorzugsweise betrieblich genutzt, können Sie diesen steuerlich geltend machen.
  • Je nach Anschaffungspreis kann eine Kaffeemaschine als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort oder als Sammelposten im Laufe von fünf Jahren abgeschrieben werden.
  • Kaffeevollautomaten oder -maschinen im Home Office sind in der Regel nicht abschreibbar.

Sie planen, für Ihr Büro oder Arbeitszimmer einen Kaffeevollautomaten anzuschaffen? Unter Umständen können Sie das Gerät von der Steuer absetzen. Informieren Sie sich jetzt, wann Sie Ihre Kaffeemaschine steuerlich geltend machen können und welche Spartipps es außerdem gibt.